Was Sie tun müssen, um eine Kostenerstattung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten

 

Wie Sie meiner Internetseite entnehmen können, bin ich Heilpraktikerin für Psychotherapie und verfüge jedoch nicht über eine Zulassung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Wenn Sie aber bereits bei mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeuten aufgrund der langen Wartezeiten vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz zu bekommen, es aber zum jetzigen Zeitpunkt wichtig für Sie ist, eine Psychotherapie zu beginnen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen (Rechtsquelle:  § 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V). 

Bei einem Antrag auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei einem freien Therapeuten ist folgendes zu beachten: 

1. „Antrag auf Kostenerstattung für probatorische Sitzungen“ – dieses vorformulierte Schreiben finden Sie hier als Formular  und müssen es nur noch mit Ihren Daten versehen. 

2. Viele Krankenkassen verlangen eine Liste mit den Therapeuten mit einem Kassensitz bzw. Kassenzulassung, die Sie angerufen haben – Sie müssen dazu notieren, wen Sie wann angerufen haben und mit welchem Ergebnis (z. B. "frühestens in 3 Monaten freie Termine"). 

(Hier können Sie gezielt nach sog. Vertragsbehandlern suchen, also Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung: http://www.psychotherapiesuche.de/suche-nach-plz  

klicken Sie auf jeden Fall rechts Kassenzulassung  an, dann einen Ort eingeben oder eine Postleitzahl. Zum Schluss "Suchen" anklicken). 

3. Ferner wird  eine Dringlichkeits- und/oder Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Hausarzt oder Psychiater (also ein Attest, das eine Diagnose enthält und begründet, warum Sie unbedingt jetzt eine Therapie benötigen und nicht erst in 6 Monaten) benötigt. Die Kassen fordern dieses Attest meistens von einem Psychiater, der Hausarzt reicht oft nicht. Bitte machen Sie sich eine Kopie von diesem Attest.  

Sollte es Ihnen schwer fallen die erforderlichen Telefonate zu führen und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen, dann lassen sie sich von Angehörigen oder Freunden dabei unterstützen.

4. Für den Antrag bekommen Sie von mir eine Behandlungszusage, dass in meiner Praxis ein Therapieplatz frei ist, einen Kosten- und Therapieplan und Fachkundenachweise über meine Ausbildung und meine Heilerlaubnis. 

Ihre Kasse sollte innerhalb von drei Wochen auf Ihren Antrag antworten, ansonsten fragen Sie nach. Zunächst werden fünf sogenannte probatorische Sitzungen zum Beziehungsaufbau zwischen Therapeut und Patient und zur genauen Diagnosestellung genehmigt. Danach erstelle ich für die Krankenkasse einen detaillierten Behandlungs-plan zur Fortführung der Psychotherapie. In der Regel werden insgesamt 25 oder 40 Psychotherapie-Sitzungen bewilligt.

 

Bitte bringen Sie die (ausgefüllten) Dokumente zum Erstgespräch mit.